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essen

Endlich wieder persönlich für Sie da!

Wir freuen uns sehr, dass wir seit Mitte Mai 2021 unsere Hoteltüren wieder für touristische Reisen aus allen Bundesländern öffnen dürfen.

Die Gesundheit sowie das Wohlergehen unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Daher verpflichten wir uns zur Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsregeln im gesamten Hotel. Alle unsere Maßnahmen beruhen auf Empfehlungen des DEHOGA und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Damit wir Sie als Gäste begrüßen dürfen und zur Sicherheit aller Gäste und Mitarbeiter, benötigen Sie nach den aktuellen Vorgaben der Regierung die folgenden Nachweise:

bei Anreise:

  • Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses (max. 24 Stunden alt) durch einen professionellen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test.
  • Nachweis der komplett abgeschlossenen Corona-Impfung, wobei seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen.
  • Nachweis der Genesung durch den Nachweis des Vorliegens einer vorherigen Corona-Infektion, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.

während des Aufenthalts:

  • Vorlage eines negativen Testergebnisses (professioneller Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) alle 72 Stunden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind natürlich von der Testpflicht ausgenommen.
    Bitte buchen Sie Ihre Testtermine frühzeitig vor, um Terminkollisionen mit Startzeiten etc. zu vermeiden. Eine Übersicht über Schnelltestmöglichkeiten in Wiesmoor finden Sie HIER.

Um Ihren Besuch so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, gelten darüber hinaus folgenden Verhaltensmaßnahmen in unserem Hotel:

  • Abstandsregeln: Im gesamten Hotel gelten die allgemein verbindlichen Abstandsregeln von mind. 1,5 Metern.
  • Mund-Nasen-Schutz: Bitte denken Sie daran Ihren eigenen medizinischen (OP-Maske oder FFP2 Maske) Mundschutz mitzubringen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Niedersachsen eine Maskenpflicht in all den Situationen besteht, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Diese Regelungen greifen ebenso in unserem Restaurant, sowie in öffentlichen Bereichen unseres Hotels. Falls Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz vergessen haben, können Sie eine medizinische Maske käuflich an der Rezeption erwerben.

Wir bitten Sie im Sinne aller Gäste und unserer Mitarbeiter um die Beherzigung und danken Ihnen für die Umsetzung dieser Maßnahmen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Endlich wieder persönlich für Sie da!

Wir freuen uns sehr, dass wir seit Mitte Mai 2021 unsere Hoteltüren wieder für touristische Reisen aus allen Bundesländern öffnen dürfen.

Die Gesundheit sowie das Wohlergehen unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Daher verpflichten wir uns zur Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsregeln im gesamten Hotel. Alle unsere Maßnahmen beruhen auf Empfehlungen des DEHOGA und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Damit wir Sie als Gäste begrüßen dürfen und zur Sicherheit aller Gäste und Mitarbeiter, benötigen Sie nach den aktuellen Vorgaben der Regierung die folgenden Nachweise:

bei Anreise:

  • Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses (max. 24 Stunden alt) durch einen professionellen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test.
  • Nachweis der komplett abgeschlossenen Corona-Impfung, wobei seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen.
  • Nachweis der Genesung durch den Nachweis des Vorliegens einer vorherigen Corona-Infektion, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.

während des Aufenthalts;

  • Vorlage eines negativen Testergebnisses (professioneller Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) alle 72 Stunden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind natürlich von der Testpflicht ausgenommen.
    Bitte buchen Sie Ihre Testtermine frühzeitig vor, um Terminkollisionen mit Startzeiten etc. zu vermeiden. Eine Übersicht über Schnelltestmöglichkeiten in Wiesmoor finden Sie HIER.

Um Ihren Besuch so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, gelten darüber hinaus folgenden Verhaltensmaßnahmen in unserem Hotel:

  • Abstandsregeln: Im gesamten Hotel gelten die allgemein verbindlichen Abstandsregeln von mind. 1,5 Metern.
  • Mund-Nasen-Schutz: Bitte denken Sie daran Ihren eigenen medizinischen (OP-Maske oder FFP2 Maske) Mundschutz mitzubringen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Niedersachsen eine Maskenpflicht in all den Situationen besteht, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Diese Regelungen greifen ebenso in unserem Restaurant, sowie in öffentlichen Bereichen unseres Hotels. Falls Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz vergessen haben, können Sie eine medizinische Maske käuflich an der Rezeption erwerben.

Wir bitten Sie im Sinne aller Gäste und unserer Mitarbeiter um die Beherzigung und danken Ihnen für die Umsetzung dieser Maßnahmen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Genießen & Erleben

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